Anpassung Plakat (Titel) "Reden_ueber_sex_Gewalt 2 WAS TUN WENN"
Grafik: ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Schutzkonzept

der Zwölf-Apostel Kirchengemeinde Sarstedt-Land
zur Prävention sexualisierter Gewalt


Version 1.0 (01.11.2024)

1. Leitbild

Im Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt sind wir davon überzeugt, dass alle Menschen als Ebenbild Gottes geschaffen sind. Daraus erwächst die Freiheit und Würde eines jeden Menschen. Dies verpflichtet den Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt dazu, konsequent für die Rechte und das Leben von Menschen einzutreten und ihnen Respekt und Achtung in allen Lebensbereichen entgegenzubringen. Die sexuelle Selbstbestimmung ist davon ein Teil.
Schutzbefohlene, Kinder und Jugendliche sowie volljährige Personen in Abhängigkeitsverhältnissen und in Seelsorge- und Beratungssituationen brauchen besonderen Schutz.
Daraus folgen die leitenden Prinzipien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt[1]:

  • Kultur der Achtsamkeit
  • Klare Verabredungen im Miteinander
  • Keine Toleranz gegenüber den Taten
  • Transparenz bei der Aufarbeitung
  • Fürsorge und Hilfe für Betroffene durch interne und externe Beratungsangebote

Der Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt ist sich seiner Verantwortung bewusst und handelt im Sinne des folgenden Schutzkonzeptes.
Die Kirchengemeinde Zwölf-Apostel Sarstedt-Land schließt sich mit Wirkung zum 01. November an das Konzept des Kirchenkreises an.
Die Kirchenvorstände verpflichten sich, am Beginn jeder neuen Amtszeit erneut das zu dem Zeitpunkt bestehende Schutzkonzept zu unterschreiben und notwendige Schulungen zu absolvieren. Grundsätzlich gilt, dass die Risikoanalyse und das Schutzkonzept den Bedürfnissen und Bedingungen entsprechend angepasst werden. Das Thema „Schutzkonzept“ wird regelmäßiger Bestandteil der kirchengemeindlichen Visitationen.
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[1] Zur genaueren Definition von sexualisierter Gewalt siehe PDF‑Version, Abschnitt 6: „Formen sexualisierter Gewalt“.

2. Ziele

Ziel des Schutzkonzeptes ist es, eine Kultur zu etablieren, die sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde unterbindet und unmöglich macht. Folgende Punkte dienen dem Schutz vor sexualisierter Gewalt und zur konsequenten und verantwortlichen Aufarbeitung auftretender Fälle:

  • Es finden offene und sensible Auseinandersetzungen mit dem Thema Grenzverletzung und sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde statt.
  • Mitarbeitende, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, nehmen an Schulungen in diesem Bereich teil.
  • Durch entsprechende Risikoanalysen der Gegebenheiten in unserer Kirchengemeinde minimieren wir die Risiken der sexualisierten Gewalt jedweder Art.
  • Durch die breite Debatte und die vertiefende Umsetzung des Schutzkonzeptes auf allen Ebenen kirchlichen Handelns in unserer Kirchengemeinde wird der Zugang von Täter*innen in die entsprechenden Handlungsfelder erschwert.
  • Wir zeigen Beschwerdewege durch entsprechende Aushänge in unseren Räumlichkeiten (siehe Anlage 4 in der PDF‑Version) und über unsere Medienkanäle auf und verweisen auf kompetente Unterstützungen für Betroffene (siehe Anlagen 6 und 7 in der PDF‑Version).
  • Das Schutzkonzept selbst wird in jedem Gemeindehaus ausgelegt und auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Hinweise auf das Schutzkonzept mit QR-Code zur Homepage wird in unseren Räumlichkeiten und unseren Schaukästen ausgehängt.
  • Im Kirchenkreis stehen Informationen über externe lokale Beratungshilfen jederzeit zur Verfügung.
  • Bei Fällen sexualisierter Gewalt liegt ein klarer Handlungsplan vor (siehe Anlage 3).

3. Umgangs- und Verhaltenskodex

Aus dem vorangegangenen Leitbild und der beschriebenen Haltung entstehen die im Folgenden aufgeführten Grundregeln im Umgang miteinander. Dabei sind Kinder und Jugendliche besonders im Blick, sie gelten aber für alle Menschen in unserem Verantwortungsbereich:

  1. Unsere Arbeit mit Schutzbefohlenen, Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Besucher*innen, sowie mit den Mitgliedern des Teams der Hauptamtlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und die Würde aller Menschen.
  2. In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeitende haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen.
  3. Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen, vor allem die Grenzen von Schutzbefohlenen, werden von uns respektiert. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze von Schutzbefohlenen. Je jünger die Kinder, desto zentraler ist der direkte körperliche Kontakt zwischen Kind und Betreuungsperson. Trösten, verarzten, auf den Schoß setzen etc. erfolgt respektvoll, achtsam und unter Einhaltung individueller Grenzen.
  4. Wir wollen jungen Menschen in unseren Angeboten Möglichkeiten bieten, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
  5. Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten. Das gilt sowohl für körperliche Gewalt (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch) als auch verbale Gewalt (z.B. abfällige Bemerkungen, Erpressung). und für seelische Gewalt (z.B. Mobbing, Ausgrenzung). Sexualisierte, diskriminierende, herabsetzende Sprache wird nicht geduldet.
  6. Wir wollen jegliche Art von Gewalt bewusst wahrnehmen. Wir tolerieren sie nicht, sondern benennen sie. Dies gilt besonders mit Blick auf Schutzbefohlene.
  7. Wenn eine betroffene Person Hilfe benötigt, suchen wir als ehrenamtlich Mitarbeitende das Gespräch mit beruflich Mitarbeitenden.